Der Prämiengutschein
– Machen Sie, dass Sie weiterkommen! –
Vom
Prämiengutschein
profitieren
Arbeiternehmerinnen,
Arbeitnehmer
und
angehende
Existenzgründer,
die
mindestens
15
Stunden
in
der
Woche
erwerbstätig
sind
und
deren
jährlich
zu
versteuerndes
Einkommen
maximal
20.000
€
beträgt,
bzw.
40.000
€
bei
gemeinsam
Veranlagten.
Ferner
werden
Erwerbstätige
in
Mutterschutzfrist,
Elternzeit
oder
Pflegezeit,
mit
gültigem
Arbeitsvertrag
und
o.
g.
Einkommensgrenzen
begünstigt.
Weitere
Empfangsberechtigte
entnehmen
Sie
bitte
den
ausführlichen
Informationen im unten stehenden Link.
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer der Beratungsstellen.
Vereinbaren
Sie
bei
Ihrer
Beratungsstelle
einen
Termin.
Die
Beraterin
bzw.
der
Berater
überprüft,
ob
Sie
die
Fördervoraussetzungen
erfüllen.
Gemeinsam
besprechen
Sie
mögliche
Weiterbildungsziele,
suchen
nach
einer
passenden
Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein.
Sie
sparen
somit
für
Ihre
Weiterbildungsmaßnahme
–
z.B.
einen
Computerkurs
–
50
%
an
Kosten.
Gefördert
werden
dabei
Maßnahmen
bis
zu
einer
Höhe
von
1.000
€.
Es
werden
also
max.
500
€
bezuschußt.
Das
Mindestalter
für
Teilnehmer
beträgt
25
Jahre.
Informieren Sie sich weiter kostenlos unter der Rufnummer: 0800 / 2623000
Bildungsprämie